Weidmann Marketing & Consulting
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Weidmann Marketing & Consulting (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, insbesondere aus der grünen Branche (z. B. Garten- und Landschaftsbau, Baumpflege, Tiefbau-nahe Gewerke).
(3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich:
Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting)
Neukundengewinnung (Leadgenerierung)
Performance-Marketing (Meta, Google etc.)
Funnel- und Webseiten-Erstellung
Strategische Beratung & Positionierung
(2) Die Agentur schuldet ausdrücklich keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere:
keine garantierte Anzahl an Bewerbungen
keine garantierten Einstellungen
keine garantierten Umsätze oder Kundenabschlüsse
(3) Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht um Werkleistungen.
§ 3 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Inhalte, Freigaben und Zugänge unverzüglich bereitzustellen, insbesondere:
Unternehmensinformationen
Bild-/Videomaterial
Zugang zu Werbekonten
Feedback innerhalb von max. 48 Stunden
(2) Verzögerungen durch den Kunden führen nicht zur Verlängerung von Zahlungszielen oder Reduzierung der Vergütung.
(3) Unterbleibt die Mitwirkung, ist die Agentur berechtigt: Leistungen zu pausieren dennoch die volle Vergütung zu verlangen
§ 4 Werbeplattformen & externe Abhängigkeiten
(1) Die Agentur hat keinen Einfluss auf Algorithmen oder Entscheidungen von Plattformen wie Meta, Google etc.
(2) Kontosperrungen, Anzeigenablehnungen oder Reichweitenverluste liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur.
(3) Der Kunde trägt das volle Risiko für Werbekonten.
§ 5 Werbebudget
(1) Werbekosten sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung.
(2) Das Werbebudget wird direkt vom Kunden an die Plattformen gezahlt.
(3) Die Agentur gibt Empfehlungen – die finale Entscheidung liegt beim Kunden.
§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist im Voraus fällig.
(2) Bei Ratenzahlung:
Gerät der Kunde mit 2 Raten in Verzug, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
(3) Zahlungsverzug berechtigt die Agentur:
alle Leistungen sofort einzustellen
Kampagnen zu pausieren
Zugänge zu sperren
(4) Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 3 bis 12 Monate.
(2) Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(3) Verlängerung erfolgt automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
§ 8 Kündigung & Vertragsbruch
(1) Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegendem Vertragsverstoß möglich.
(2) Kündigt der Kunde vorzeitig oder bricht die Zusammenarbeit ab: → wird die volle Restvergütung sofort fällig.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Alle erstellten Inhalte (Ads, Funnels, Texte, Strategien etc.) bleiben Eigentum der Agentur, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
(2) Die Weitergabe an Dritte oder andere Agenturen ist untersagt.
(3) Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Kampagnenstrukturen oder Strategien.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung für:
ausbleibende Bewerbungen
unqualifizierte Bewerber
wirtschaftliche Verluste
Fehlentscheidungen des Kunden
(3) Haftung ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
§ 11 Ergebnisse & Erwartungshaltung
(1) Der Kunde versteht, dass Recruiting & Marketing von Faktoren abhängen wie:
Arbeitgeberattraktivität, Standort, Gehalt, Wettbewerb
(2) Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für interne Probleme im Unternehmen des Kunden.
§ 12 Verhalten & Zusammenarbeit
(1) Die Zusammenarbeit erfolgt auf professioneller Ebene.
(2) Bei respektlosem Verhalten, ständiger Nichterreichbarkeit oder Chaos auf Kundenseite kann die Agentur:
→ den Vertrag außerordentlich kündigen (Vergütung bleibt fällig)
§ 13 Referenzen & Werbung
(1) Die Agentur darf den Kunden als Referenz verwenden.
(2) Das Logo des Kunden darf als Referenz auf der Webseite der Agentur dargestellt werden.
§ 14 Gerichtsstand & Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Weidmann Marketing & Consulting.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt.