Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weidmann Marketing & Consulting, Inhaber: Marc Weidmann, Johannes-Wirtz-Straße 3 47877 Willich.
(nachfolgend: „Agentur“)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden, sofern es sich beim Kunden um ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbracht werden.

§ 2 Leistungen & Mitwirkungspflichten
(1) Die Agentur bietet individuelle Dienstleistungen im Bereich Webdesign und Online-Marketing an. Dazu zählen insbesondere: Konzeption und Umsetzung von Webseiten, Entwicklung von Markenauftritten, Schaltung digitaler Werbeanzeigen (z. B. Meta Ads) sowie Gestaltung von Printmedien. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet die Agentur keinen konkreten Erfolg.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Mitwirkungsleistungen vollständig und zeitnah zu erbringen. Unterbleibt dies und wird dadurch die Leistungserbringung behindert, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
(3) Die Agentur ist in der Ausgestaltung der Leistungen nach § 315 BGB berechtigt, Art und Weise der Leistung im Rahmen des Vertrags selbst zu bestimmen.
(4) Leistungen können auch durch Subunternehmer oder externe Dienstleister erbracht werden.
(5) Drittplattformen (z. B. Meta, Google) können Kampagnen jederzeit ohne Begründung deaktivieren. Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung.
(6) Anfallende Werbebudgets sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung und separat vom Kunden bereitzustellen.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Verträge können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen können mit Einwilligung des Kunden zu Nachweiszwecken aufgezeichnet werden.
(2) Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann erfolgen, ist aber nicht Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags.

§ 4 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Grundsätzlich handelt es sich bei den Leistungen um Dienstverträge. Werkleistungen unterliegen nur dann einer Abnahme, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Bei werkvertraglichen Leistungen kann eine Teil- und Gesamtabnahme verlangt werden.
(3) Der Kunde ist zur Funktionsprüfung verpflichtet. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Abnahme.
(4) Erfolgt keine Erklärung binnen 10 Werktagen nach Aufforderung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine Mängel benannt werden.
(5) Bei erheblichen Mängeln ist die Agentur zur Nachbesserung verpflichtet. Zwei Nachbesserungsversuche sind zulässig.
(6) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(7) Streitfälle über Mängel werden im Vorfeld durch einen IHK-Sachverständigen geklärt. Die Kosten trägt zunächst der Kunde.
(8) Erfolgt keine Rückmeldung binnen 10 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen.
(9) Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz, Rücktritt) bestehen nicht über das Gewährleistungsrecht hinaus.
(10) Rückforderungen von Vergütungsanteilen sind ausgeschlossen, wenn kein erheblicher Mangel vorliegt.
(11) Nach Freigabe des Designs gelten Layout, Farben, Struktur und Texte als abgenommen. Spätere Änderungen sind nur in Ausnahmefällen (z. B. technische Notwendigkeit) möglich.
(12) Designänderungen nach Abnahme sind nur gegen separate Vergütung möglich.
(13) Änderungswünsche nach finaler Freigabe werden auf Stundenbasis abgerechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern fällig).
(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung kann per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen.
(3) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde der Agentur ein schriftliches Lastschriftmandat.
(4) Die Agentur stellt ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.
(5) Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(7) Zusätzliche Änderungen, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, werden nach Stundensatz abgerechnet.

§ 6 Verzug & Kündigung
(1) Leistungsfristen beginnen erst, wenn die Zahlung eingegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
(2) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen zurückhalten.
(3) Über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehende Änderungen werden separat vergütet.

§ 7 Vertragserfüllung
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und darf sich dabei Dritter bedienen.
(2) Es wird ein Dienst geschuldet, nicht zwingend ein konkretes Werk.
(3) Kann die Agentur Leistungen wegen Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass überlassene Materialien frei von Rechten Dritter sind oder über die notwendigen Nutzungsrechte verfügen. Er stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
(2) Anpassungen durch den Kunden sind erlaubt, solange Urheberrechte nicht verletzt werden.
(3) Bei Ratenzahlung gehen die Rechte erst nach Zahlung der letzten Rate über.

§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten – dann jedoch beschränkt auf den typischen Schaden.
(2) Für Datenverlust haftet die Agentur nur im Rahmen des Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Datensicherung.

§ 11 Datenschutz
Der Kunde sichert zu, personenbezogene Daten im Einklang mit DSGVO und BDSG an die Agentur weiterzugeben.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.